Wenn Sie sich entscheiden, ein Restaurant in Großbritannien zu eröffnen, müssen Sie die A3-Planungsanforderungen erfüllen. Tatsächlich bezieht sich die Klasse A3 gemäß der Stadt- und Landesplanungsverordnung (Änderung) 2005 auf Restaurants und Cafés. Es ist wichtig, sich bei der Entwicklungskontrollabteilung (der mit der Planung und den Nebenanträgen beauftragten Behörde) zu erkundigen, dass die Räumlichkeiten, in denen Sie Ihr Restaurantgeschäft betreiben möchten, keine Klauseln haben, die Ihnen den Betrieb des Geschäfts nach Ihren Wünschen verbieten zu.
Der Bauantrag A3 ist zu verwenden, wenn für das Gebäude, das Sie betreiben möchten, keine Baugenehmigung vorliegt. Die Baugenehmigung können Sie online oder per Post beantragen. Wenn Sie sich für die A3-Planung bewerben, müssen Sie möglicherweise berücksichtigen, ob Ihr Restaurant und Ihr Café die Einheimischen stören können. Sie sollten auch herausfinden, ob Sie Probleme haben, wenn Ihr Restaurant Probleme mit Take-away-Services hat.
Weitere Informationen zur Beantragung einer A3-Planung finden Sie unter
www.hastings.gov.uk/planning/submit_applications.aspx