Vielleicht?
Die Schönheitsreparaturen wie Anstrich, Teppichwechsel etc sind Sache des Vermieters. Sie sollten über die Gesetze in Ihrem Bundesland Bescheid wissen. Lesen Sie auch Ihre Vereinbarung, um Ihre Rechte zu kennen.
Sie müssen das Haus nicht streichen und sollten die Kaution zurückbekommen.
Dena
Das Anstreichen ist keine Voraussetzung, um Ihre Kaution zurückzuerhalten. Es sei denn, Sie haben die Wände übermäßig beschädigt, so dass sie vor der Vermietung gestrichen werden müssen. Normale Abnutzung ist zulässig. Dazu gehört auch der Teppich an der Tür, der eine sehr hohe Zugkraft hat. Wenn Sie beim Ein- und Ausgehen ein Loch im Teppich hatten, liegt dies nicht in Ihrer Verantwortung. Wenn Sie einen Flammenwerfer auf den Teppich fallen lassen, sind Sie dafür verantwortlich. Hoffe das hilft.
Oran
Kenne Pa. Law nicht. Gehen Sie ins Internet – geben Sie Vermieter- und Mietergesetze ein.Pa. In Ca. Der Vermieter, der für das Anstreichen nach Ihrer Abreise verantwortlich ist, ist kein Mieter und kann Ihnen auch das Anstreichen nicht in Rechnung stellen.
Stephen
Mein Freund und ich haben das Badezimmer und das Schlafzimmer unserer Wohnung gestrichen. Wir ziehen jetzt aus, sind wir dafür verantwortlich, dass der Vermieter es zurückstreicht? , oder malt der Vermieter normalerweise sowieso?, ich verstehe, dass es in diesem Fall aus unserer Kaution kommen würde.