Wenn meine Wohnung Mäuse hat. Kann ich meinen Mietvertrag brechen?

7 Antworten


  • Zuerst müssen Sie sich schriftlich an Ihren Vermieter wenden und die Situation mit dem Schädlingsproblem schildern. Sie haben 14 Tage Zeit (je nach den Gesetzen Ihres lokalen Vermieters), um auf das Problem zu reagieren. Vermieter haben die Verantwortung, Ihnen ein sicheres und gesundes Wohnumfeld zu bieten. Wenn sie sich entscheiden, nicht bei der Behebung des Problems zu helfen, senden Sie ihnen nach Ablauf dieser Frist eine weitere schriftliche Korrespondenz, in der Sie sie über das Vermietermietgesetz informieren (eine Kopie davon finden Sie online für Ihre Stadt). Sie müssen sie informieren, wenn sie das Problem nicht innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen beheben (erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Agentur nach der Zeiteinteilung), dann sind Sie gezwungen, die Räumlichkeiten aufgrund unsicherer Lebensbedingungen zu räumen, und dass sie (Vermieter) beschließt, den vereinbarten Vertrag zu brechen.Bewahren Sie immer eine Kopie jeder Korrespondenz, die Sie an Ihren Vermieter senden, zur möglichen Verwendung in rechtlichen Angelegenheiten auf.
  • Zunächst einmal sind es bei Mäusen nie nur eine oder zwei. Außerdem wagen sich Mäuse aufgrund ihres schlechten Sehvermögens nie weiter als 15 Fuß von ihren Nestern entfernt. Die Mäuse leben also in deinen Wänden. Mein Vermieter hat versucht, den "Die müssen in der Kellertür laufen"-Mist mit mir durchzuziehen. Ein weiterer erschreckender Gedanke, Mäusebrot lächerlich schnell! Wie ein Wurf alle 5 Wochen! Nein, rufen Sie Ihren Code Enforcement Officer an und lassen Sie ihn die Räumlichkeiten inspizieren. Es liegt auch nicht in Ihrer Verantwortung, tote Mäusekadaver aus Fallen zu entfernen. Dies wird das Problem nur verlangsamen, indem es nicht einmal einen merklichen Unterschied macht. Es ist Landesgesetz und überprüfen Sie mit Ihren Landesvorschriften, dass der Vermieter für die Entfernung von Schädlingen und Nagetieren verantwortlich ist, wenn sich in Ihrer Wohnung 2 oder mehr Wohnungen befinden. Wenn Sie ein Haus mieten, sind Sie vielleicht einen Bach hinauf...
  • Wenn Sie den Vermieter über das Problem informiert haben und dieser nichts dagegen unternommen hat, dann haben Sie meines Erachtens Grund, Ihren Mietvertrag zu kündigen, da dies eine Gesundheitsgefahr darstellt.
    Den Mietvertragsbruch aus diesem Grund müssen Sie dem Vermieter mit einer schriftlichen Erklärung mitteilen und von ihm unterschreiben lassen.
    Oder Sie könnten einfach ein paar Rattenfallen kaufen. Sie machen jetzt Krallentyp, die sehr gut sind und die Mäuse lassen sich leicht daraus entfernen.
      Sie müssen auch herausfinden (oder den Vermieter bitten), woher die Mäuse in das Gebäude kommen, und es abschließen. Wenn Sie einen Wäschetrockner haben, der nach außen belüftet ist, kommen sie möglicherweise so hinein. Ein Stück Sieb über dem Ende des Entlüftungsrohres löst das Problem.
  • Es hängt alles von den verschiedenen Klauseln Ihres Mietvertrags ab. Zunächst müssen Sie die Mietdauer und die in Ihrem Mietvertrag angegebene Mindestdauer für den Aufenthalt in der Wohnung sehen. Wenn Sie mit Ihrer Mindestaufenthaltsdauer durch sind, geben Sie eine Woche vorher Bescheid und verlassen Sie die Wohnung. Auch wenn es eine Klausel gibt, die besagt, dass beide Parteien das Recht haben, den Mietvertrag aufgrund ungünstiger Umstände zu kündigen, können Sie diese Klausel verwenden und die Wohnung verlassen. Ansonsten wenden Sie sich an Ihren Vermieter und schildern Sie ihm die Situation. Wenn er dir erlaubt zu gehen, nimm es als Gefallen.
  • Unser Mietvertrag war im Februar ausgelaufen. Wir haben einen weiteren bis zum 30. Juni unterschrieben, sind aber jetzt bereit umzuziehen!!!!! Als wir diese Kurzfassung unterschrieben hatten, hatten wir den Vermieter über die Mäuseproblematik informiert, dann ist es noch schlimmer geworden. Wir fangen mehrere Mäuse. Es gibt Kot in jedem Zimmer und es gibt große, laute Dinge, die in den Wänden und an der Decke leben. Sie sind nachts so laut, dass wir alle nicht schlafen. Ich habe 4 Kinder und wir haben alle Angst. Ich denke, vielleicht Ratten oder Eichhörnchen, ich weiß es nicht genau, aber sie quietschen und kratzen und es ist zu laut, um Mäuse zu sein?
  • Ich denke, zuerst sollten Sie Ihr Problem mit Ihrem Besitzer besprechen. Wenn er nichts unternimmt, sollten Sie darüber nachdenken, den Mietvertrag zu brechen.

  • Ich möchte Ihnen vorschlagen, Ihr Problem zunächst mit Ihrem Besitzer zu besprechen. Wenn er nichts unternimmt, sollten Sie darüber nachdenken, den Mietvertrag zu brechen.

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