Wenn ich bei der Arbeit aus Versehen etwas kaputt mache... Kann ich mit einer Geldstrafe belegt werden?

1 Antworten


  • Hängt von der Vereinbarung ab, die Sie bei der Einstellung unterzeichnet haben. Andererseits, wenn Sie nachweisen können, dass das "Etwas" datiert, schlecht benutzt, gut benutzt oder nicht für seine Verwendung geeignet war, dann nein. Ein Barkeeper, der unter der Vereinbarung "Du zerbrichst es, du hast es gekauft" eingestellt, konnte nur dann einen Grund zeigen, wenn das zerbrochene "Schnapsglas" viele Tränen im Dienst gewesen war. Mit anderen Worten, der Besitzer müsste regelmäßig Quittungen vorlegen, in denen Schnapsgläser gekauft wurden, anstatt diese im Anfangsbestand zu verwenden.

Schreibe deine Antwort

Ihre Antwort erscheint nach der Moderation appear