Cristina
Was ist, wenn das Kind 17 Jahre alt ist, aber noch zur Schule geht, aber von zu Hause weggelaufen ist, muss ich das trotzdem der Polizei melden?
Karl
Das texanische Gesetz betrachtet sowohl Ausreißer als auch Schulschwänzer als Statusdelikte. Im Falle eines Ausreißers müssen die Eltern die Polizei kontaktieren und eine Anzeige über Ihr Kind als Ausreißer ausfüllen. Die Polizei wird das Kind dann finden und in seine Wohnung zurückbringen oder andere geeignete Maßnahmen ergreifen. Als Elternteil verstoßen Sie sowohl gegen das Ausreißergesetz als auch gegen das Gesetz zum Schulschwänzen, bis Sie die Polizei kontaktiert und Anzeige erstattet haben.
Wenn Sie eine Vorladung zu einem Gerichtsverfahren erhalten haben, müssen Sie mit einem Anwalt erscheinen, oder einer wird für Sie bestellt.
Wenn Sie versuchen, Ihr Kind zu verständigen, muss es auch mit einem Anwalt vor Gericht erscheinen und das Kind zeigt nicht, dass der Richter die Abholung des Kindes anordnet.
Wenn Sie nicht erscheinen, kann der Richter sowohl Sie als auch Ihr Kind mit einer Geldstrafe wegen Nichteinhaltung der Vorladung bestrafen. Wenn Sie versuchen, Ihr Kind anwesend zu haben und es nicht anwesend ist, wird Ihnen wahrscheinlich keine Geldstrafe auferlegt, wenn Sie erscheinen.
Auf der Website www.juvenilelaw.org/Articles/SchoolAttendanceIssues.pdf finden Sie eine Kopie der Texas Truancy Laws.
Viel Glück!