Edythe
In Ihrem Scheidungsurteil sollte festgelegt sein, wann Sie Ihr Kind besuchen dürfen. Dies kann an Wochenenden, Feiertagen, Sommerferien usw. der Fall sein. Der Besuchsplan wurde vom Richter in Ihrem Scheidungsverfahren genehmigt und die Vereinbarung wurde entweder von Ihnen oder Ihrem Anwalt und Ihrer Ex-Frau unterzeichnet. Damit wird der Besuchsplan mit Ihrem Kind zu einer gerichtlich angeordneten Verfügung. Ihre Ex-Frau muss den Besuchsplan einhalten, oder sie kann wegen Missachtung des Gerichts festgenommen werden, weil sie Ihnen den gerichtlich angeordneten Besuch mit Ihrem Kind verweigert hat.
Besuche sind ebenso wie die Zahlung von Kindesunterhalt keine Option; es handelt sich um gesetzliche Verpflichtungen, die bei Nichtbeachtung strafrechtlich verfolgt werden. Wenn Ihnen der Besuch Ihres Kindes verweigert wird, wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder Anwalt; dies ist Sache des Gerichts. Ihre Ex-Frau muss darlegen, warum sie sich nicht an den gerichtlich angeordneten Besuch hält.