Mariela
Wenn Sie über Ihre bisherige Berufserfahrung, Leistungen, erhaltene Auszeichnungen oder andere Qualifikationen schreiben, sollten Sie diese in der Vergangenheitsform auflisten. Denken Sie jedoch daran, dass es viel besser ist, sich beim Verfassen eines Lebenslaufs kurz und zu knapp zu fassen. Versuchen Sie also, lange, detaillierte Sätze zu vermeiden.
In den meisten Fällen sollten Sie einfach die Punktform verwenden. Wenn Ihnen beispielsweise geschrieben wird, dass Sie als Bibliothekar gearbeitet haben, könnten Sie unter den Aufgaben auflisten, dass Sie "eine Datenbank der Sammlung erstellt haben". Wenn Sie nicht mehr an diesem Arbeitsplatz sind, müssen Sie dies in der Vergangenheitsform schreiben.
Wenn Sie Ihre derzeitige Beschäftigung auflisten und Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten erwähnen, sollten Sie dies im Präsens schreiben. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie konsequent bleiben und sicherstellen, dass Sie Ihre Zeitformen nicht in einem einzigen Satz vermischen.