Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn meine Wohnung überflutet wird?

6 Antworten


  • Meine Nachbarn von oben fluten meine Wohnung. Sie schliefen in der U-Bahn ein. Mein Vermieter wollte mich nicht in eine andere Wohnung umziehen, um ein Hotel zu bezahlen. Ich habe vier kleine Kinder, die den Geruch der Reparaturen durchstehen mussten. Was sind meine Rechte, muss mein Vermieter die Tage bezahlen, an denen ich an diesem Tag gehen musste. Bitte helfen Sie. Vielen Dank
  • Meiner Meinung nach können Ihre Rechte beeinträchtigt werden, wenn Sie die Überschwemmung verursacht haben, und Sie müssen möglicherweise einen Anwalt beauftragen, der Ihnen hilft. Aber wenn Ihre Wohnung wegen etwas anderes überflutet wurde, liegt es in der Verantwortung Ihres Vermieters, sie zu reinigen und gegebenenfalls den Teppichboden zu entfernen.

  • Es hängt davon ab, ob es durch Ihre Fehler gemacht wurde, das liegt in Ihrer Verantwortung, aber wenn es durch einen anderen Fehler passiert, können Sie es dem Vermieter mitteilen und es liegt in seiner Verantwortung, es zu korrigieren

  • Nun, wenn Sie die Überschwemmung verursacht haben, können Ihre Rechte beeinträchtigt werden und Sie müssen möglicherweise einen Anwalt beauftragen, der Ihnen hilft. Aber wenn Ihre Wohnung wegen etwas anderes überflutet wurde, liegt es in der Verantwortung Ihres Vermieters, sie zu reinigen und gegebenenfalls den Teppichboden zu entfernen.
  • Dies sind die Informationen, die ich für Sie gefunden habe.

    Sie haben das Recht auszuziehen, Ihre Quittungen aufzubewahren und Ihren Vermieter zu verklagen.
    Es ist nicht rational, Klage zu erheben, wenn man kein Dach über dem
    Kopf hat. Klagen sind teuer, zeitaufwendig und nicht Ihre erste
    Priorität.

    Die Haftung wird wahrscheinlich bei Ihrem Vermieter liegen - es ist sicher
    nicht Ihre Schuld, dass der Schlauch gerissen ist. Dies ist die Art von Dingen, die sie
    versuchen, einen Vertrag zu schließen, indem sie Sie dazu bringen, einen Mietvertrag zu unterzeichnen, in dem es heißt
    : "Nichts ist NIEMALS die Schuld des Vermieters", aber diese Klauseln sind es
    nicht mehr durchsetzbar. Wenden Sie sich an den Bauinspektor für dieses Gebäude und Lizenz und Inspektionen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und prüfen Sie, ob er die Kosten übernimmt. Bagatellgericht kostet nicht viel, nur eine geringe Anmeldegebühr und mit Bildern und Quittungen ist dieser Fall gewinnbar.
  • Sagen Sie zuerst dem Besitzer und wenn er das Problem löst, ist es in Ordnung. Wenn das Problem nicht gelöst wird, fragen Sie nach dem Grund.

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