Was sind die Grundsätze der Versicherung?

4 Antworten


  • Die wichtigsten Versicherungsgrundsätze lauten wie folgt:
    Grundsatz von Treu und Glauben Eine
    Versicherung ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, in dem der Versicherer die Zahlung einer regelmäßigen Prämie vereinbart, um Ansprüche bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses des Versicherten nach ordnungsgemäßer Prüfung zu bezahlen. Das Prinzip verlangt, dass Tatsachen nicht verschwiegen werden dürfen. Die Person, die ihre Sachen, Sachen, Leben usw. versichern möchte, muss absolut offen sein und Tatsachen nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber der Versicherungsgesellschaft angeben.

    Das Prinzip der versicherbaren Zinsen
    Nach diesem Grundprinzip der Versicherung ist eine Person, die ein versicherbares Interesse an einer Sache hat, berechtigt, sie gegen jedes Risiko zu versichern. Tritt der Versicherungsfall ein, muss der Versicherer einen Vermögensschaden erleiden. Er würde dann den Vermögensschaden aus einem Versicherungsfall eintreiben.

    Das Freistellungsprinzip
    Alle Versicherungskontakte mit Ausnahme der Lebensversicherung und der Unfallversicherung sind Freistellungsverträge. Das Entschädigungsprinzip besagt, dass kein Versicherter einen Gewinn aus einem Schaden erzielen darf, der genau in Höhe des Schadens entschädigt wird. Erzielt ein Versicherungsnehmer einen Gewinn aus dem Eintritt eines gegen ihn versicherten Notfalls, so verstößt er gegen die öffentliche Ordnung und ist damit nichtig.
  • Es gibt 5 Arten von Versicherungsgrundsätzen
    1. Grundsatz von Treu und Glauben
    2. Grundsatz der Freistellung
    3. Grundsatz der Gewährleistung
    4. Grundsatz des unmittelbaren Verschuldens
    5. Grundsatz des Regresses
  • Versicherbare Zinsen:

    Dieses Prinzip gilt für alle Versicherungsverträge. Wir dürfen nur die Sachen versichern, an denen wir ein versicherbares Interesse haben. Ich kann zum Beispiel Haus und Grundstück meines Nachbarn nicht versichern, da ich kein versicherbares Interesse daran habe. Ich kann mein eigenes Eigentum, Haus usw. versichern. Ein Gläubiger kann das Leben seines Schuldners bis zur Höhe des geschuldeten Betrags versichern.

    Absoluter Treu und Glauben:

    Dieser Grundsatz gilt für alle Versicherungsverträge. Der Versicherte muss alle wesentlichen Tatsachen, die er bei der Beantwortung aller Fragen im Antragsformular und im gesamten Verkehr mit der Versicherungsgesellschaft kennt, vollständig offenlegen.

    Entschädigung:

    Diese Regelung gilt für alle Versicherungsverträge außer Lebensversicherungen und Unfallversicherungen. Schadenersatz bedeutet, die Person in die Lage zu versetzen, in der sie sich unmittelbar vor dem betreffenden Ereignis befand.

    Der erste Zusatzbeitrag:

    Dies gilt für alle Verträge mit Ausnahme der Versicherung von Lebensrisiken. Beitragspflichtig ist, wenn eine Person bei mehreren Gesellschaften identische Risiken auf derselben Liegenschaft versichert hat oder wenn sich Policen überschneiden. Die Schadenhöhe wird anteilig auf die Versicherungsunternehmen aufgeteilt.

    Die zweite Folgerung des Schadensersatzanspruchs:

    Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft mit der Auszahlung der Ansprüche an die Stelle des Versicherten tritt oder an dessen Stelle tritt und alle seine Rechte und Rechtsbehelfe an Dritte erbt.
  • Um die Versicherungsgrundsätze zu verstehen, ist es wichtig, das Motiv einer Versicherung zu verstehen. Das Hauptmotiv der Versicherung ist die Zusammenarbeit.

    Meiner Meinung nach ist einer der wichtigsten Versicherungsgrundsätze der Glaube. Als Kunde ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer alle Tatsachen mitzuteilen. Jeder Betrug oder eine falsche Darstellung von Tatsachen kann zur Aufhebung des Vertrages führen.

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