Daren
Gesetz der großen Zahlen/Durchschnitte - Viele Beitragszahler subventionieren einige Verlierer. Prinzipielles versicherbares Interesse - Der Versicherte sollte eine Beziehung zum versicherten Gegenstand haben. Grundsatz des äußersten guten Glaubens - Vollständige und faire Offenlegung der Risiken Grundsatz der unmittelbaren Ursache - Der Grund des Schadens sollte durch den Versicherungsvertrag abgedeckt sein Grundsatz der Entschädigung - - Die Versicherung sollte nicht zu Gewinn führen