Isobel
Der Eigentümer kann Sie physisch entfernen lassen, er muss keinen weiteren Gerichtsbeschluss einholen, da Ihnen bereits Zeit zum Auszug gegeben wurde. Es tut mir leid, dass Sie sich in dieser misslichen Lage befinden. Die Zeiten scheinen in letzter Zeit immer härter zu werden. Schrecklich, nicht wahr. Ich bete, dass es bald für dich gut geht.
Vada
Der Besitzer kann einen Polizeibeamten holen und Sie heraus eskortieren lassen und er kann dafür eine gerichtliche Verfügung erwirken. Es hängt auch davon ab, ob Sie Kinder haben, die Ihnen manchmal eine bessere Chance geben, etwas zu finden, besonders im Winter.