Betty
Gehen Sie zum Rechtsbeistand Ihres Landkreises, jeder Landkreis sollte einen haben.
Max
Ich habe eine ähnliche Situation durchgemacht, als das Gebäude, in dem ich lebte, zwangsversteigert wurde. Ja, Sie SIND durch Ihren "alten" Mietvertrag bis zum Ablauf geschützt. Nach dem 31.12.08 kann Ihr neuer Vermieter machen, was er will.