Die Krone ist eine alleinige Körperschaft, die die rechtliche Verkörperung der Exekutive, Legislative und Judikative darstellt. Es entwickelte sich zuerst im Königreich England als Trennung der buchstäblichen Krone und des Eigentums des Nationalstaates von der Person und dem persönlichen Eigentum des Monarchen. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person
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