Lebensversicherungen sollen den Versicherungsnehmer lebenslang schützen. Das bedeutet, dass der Versicherer im Todesfall den Angehörigen des Versicherungsnehmers mit einem Pauschalbetrag hilft, sich um schwebende Schulden, Bestattungskosten, Studiengebühren und andere wesentliche Ausgaben zu kümmern.
Eine Stiftungspolitik ist ein bisschen anders als der gesamte Lebensplan. Diese Pläne stellen dem Versicherungsnehmer bei Fälligkeit einen kumulierten Betrag für einen Zeitraum von maximal fünfzehn Jahren zur Verfügung. Außerdem helfen sie bei einer Todesfallleistung, wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer verstirbt.