Ich habe alles durchgesehen und konnte keinen Unterschied feststellen, außer dass sich die "Gerichtspflicht" vielleicht auf einen Bundesgerichtsfall im Vergleich zu einem Staatsfall bezieht. Jedes Mal, wenn ich nach "Gerichtspflicht" suchte, verwies es mich auf die Geschworenenpflicht. Ich bin sicher, dass jemand vorbeikommt und den Unterschied hat, aber ich konnte keinen finden. Verzeihung.
Mir sind nur 2 Situationen eingefallen:
1 - Je nach Region unterschiedliche Begriffe für dasselbe.
2 - Manchmal kann die Zeugenschaft als "Gerichtspflicht" bezeichnet werden.