Amari
Im Völkerrecht stehen die Beziehungen zwischen Staaten im Vordergrund, während sich das Kommunalrecht mit den innerstaatlichen Aspekten der Regierungsführung befasst, mit Fragen zwischen Einzelpersonen und Fragen zwischen dem Individuum und der Verwaltungsstruktur. Es gibt verschiedene Theorien, die die Beziehungen des Völker- und Kommunalrechts regeln, die von Monismus, Dualismus, Transformation, Delegation und Harmonisierung reichen.
Das Völkerrecht ersetzt das Kommunalrecht in dem Sinne, dass die Nichteinhaltung einer internationalen Verpflichtung nicht dadurch abgetan werden kann, dass ein Staat behauptet, dass die Klage sein eigenes Kommunalrecht verfolgt. Der Staat kann keine Bestimmung innerhalb seiner internen Rechtsstruktur verwenden, um sich einer internationalen Verpflichtung zu entziehen.
Verträge, Vollstreckungsurkunden und andere Grundsätze des Gewohnheitsrechts bieten ein Mittel zur Anwendung des Völkerrechts. Unterschiedliche Länder verfolgen jedoch unterschiedliche Methoden beim Ansatz und der Anwendung des Völkerrechts auf die kommunale Gerichtsbarkeit.