Nach Hüftersatz/Beinverlängerung habe ich einen Nervenschaden. Ich habe keinen Sturzfuß, nur Nervenschäden am Knie an meinen Zehen. Habe ich einen Behandlungsfehler?

1 Antworten


  • Das hängt von den Gesetzen Ihres Wohnortes und den Bedingungen Ihrer Krankenkasse ab. Auch was Sie vor der Operation gewarnt wurden und was Sie möglicherweise unterschrieben haben.

    Vor allem müssen Sie Fahrlässigkeit beweisen. Dass der/die betroffene(n) Chirurg(en) nachlässig waren und etwas dummes falsch gemacht haben, oder dass er (sie) Sie nicht gewarnt hat, dass ein echtes Risiko für dieses Ergebnis der Operation besteht, selbst wenn sie genau richtig durchgeführt wurde

    Im Vereinigten Königreich muss die Warnung vor diesem möglichen Ergebnis nicht ausdrücklich ausgesprochen werden. Es reicht aus, Ihnen nur zu sagen, dass "Hüftersatz in einigen Fällen zu Nervenschäden führen kann" um ihre Verbindlichkeiten zu decken.

    Es gibt viele Anwälte, die sich mit Ambulanzen befassen, die sich gerne für Sie mit der Angelegenheit befassen. Die meisten von ihnen werden die Angelegenheit kostenlos untersuchen. Da sie oft auf No-Win-No-Fee-Basis arbeiten, wollen sie ihre Zeit nicht verschwenden und werden Sie schnell wissen lassen, ob Sie einen anständigen Fall haben oder nicht.

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