Colton
Nun, Kindergeldzahlungen sind für die täglichen Ausgaben der Kinder vorgesehen. Es beinhaltet keine außerschulischen Aktivitäten, Bildungsausgaben oder zusätzliche medizinische oder zahnmedizinische Ausgaben. Wenn die "andere" Person die Zahlung verweigert, müssten wir beweisen, dass es sich nicht nur um eine kosmetische Korrektur handelt und würde mit FRO aufgenommen. Füllen Sie Formular H aus und sobald das Formular bei ihrem Büro eingereicht wurde, wird es sich ansehen und Sie wissen lassen, ob es ein berechtigter Anspruch ist.
Wie egoistisch von einem Elternteil, das Selbstwertgefühl oder die gesundheitlichen Probleme seiner Kinder nicht unterstützen zu wollen.
Alden
Mein Mann (nicht sorgeberechtigter Elternteil) und ich bezahlen die Zahnspange seines Sohnes. Die Kosten betragen etwa 2500 $. Wir haben keine Wahl, da die Mutter (sorgeberechtigter Elternteil) die Zahnspange nicht bezahlen möchte. Es dient dem Wohl des Kindes. Natürlich ist es ein bisschen Geld, das wir woanders verwenden könnten. Aber wir haben keine Wahl, da die "Mutter" sich weigert zu zahlen. Ich denke, per Gesetz könnten Sie die Kosten 50/50 teilen, aber was können Sie tun, wenn der andere Elternteil nicht zahlen möchte. Immerhin... Es ist Ihr Kind. Deine Verantwortung.
Carlie
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil muss dem sorgeberechtigten Elternteil Unterhalt zahlen. Dieser Elternteil muss die Zahnspange aus dem Kindergeld bezahlen. Deshalb wird es Kindergeld genannt. Allerdings, und das ist eine große Sache, scheint es, dass das gesamte Geld woanders verwendet wird und Ihr Kind eine Zahnspange braucht. Bitte bedenken Sie, dass es nicht die Schuld des Kindes ist, dass der sorgeberechtigte Elternteil die Reparatur der Zähne des Kindes nicht bezahlen kann (oder will). Wenn Sie es sich leisten können, denken Sie bitte daran, Ihrem Kind bei diesem Problem zu helfen. Gerade Zähne und ein guter Biss sind nicht nur eine kosmetische Sache. Alles in allem kann (und ist) die Gesundheit eine Rolle, und schöne Zähne sind sogar ein Pluspunkt, wenn das Kind das Alter der Arbeitssuche erreicht. Wenn Sie es also in Ihrem Herzen finden, dies zu tun, wäre es eine sehr schöne Sache für Sie. Aber,nein, ich glaube nicht, dass Sie verpflichtet sind, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde festgelegt, dass Sie für alle medizinischen Leistungen verantwortlich sind. Selbst dann wäre es fraglich, ob eine Zahnkorrektur als Medizin gelten würde. Möglicherweise müssen Sie einen Anwalt konsultieren, wenn Ihr EX dieses Problem forciert und Sie dies nicht für Ihr Kind tun können (oder wollen).