Benedikt
Ich glaube nicht. Wenn er inhaftiert ist, kann er unmöglich Kindergeld zahlen. Ich denke, was passieren wird, ist, dass die gesamte Unterstützung, die er geschuldet hat, nachträglich aufgelaufen wird. Wenn er aussteigt, muss er nach den Richtlinien für Ihren Wohnort bezahlen, plus ein bisschen mehr, bis er das nachholt, was er die ganze Zeit über nicht bezahlt hat.
Orrin
Ok..ist das eine Fangfrage? Ich muss fragen .. Wie würden Sie ihm vorschlagen , Unterstützung zu zahlen ? Er hat kein Einkommen.. WEIL.. Er ist inhaftiert.
Peter
Laut Richter David Gray Ross, Beauftragter des Bundesamtes für die Durchsetzung von Kindesunterhalt, kann Kindergeld während der Haft nicht auflaufen.