Tate
Die Aussage würde wahrscheinlich aufgrund des Hörensagens ausgeschlossen werden.
Sabina
Wenn ein Gesundheitsinformationsmanager Gesundheitsinformationen offenlegt, die anderweitig durch Gesetz oder Verordnung verboten sind, könnte der Gesundheitsdienstleister für die Verletzung der Vertraulichkeit haftbar gemacht werden, es sei denn, a. Wenn gemäß einer Subponea b. Der Leistungserbringer hat der Freigabe zugestimmt c. Der Gesundheitsdienstleister wurde vom Gesundheitsinformationsmanager nicht über die Veröffentlichung informiert. d. Es war gemäß einem gültigen Gerichtsbeschluss