Bestimmung
Verrechnungsscheck Ein Verrechnungsscheck ist ein Scheck, der nur über einen Inkasso-Banker und nicht direkt am Schalter der Bank zahlbar ist. Crossing sichert dem Inhaber des Schecks, da nur der einziehende Bankier den Erlös dem Konto des Scheckempfängers gutschreibt. Wenn im Allgemeinen zwei parallele Querlinien mit oder ohne Wörter in der linken oberen Ecke des Schecks gezogen werden. Ein Ankreuzen hat keinen Einfluss auf die Handelbarkeit des Instruments. Es kann wie jedes andere verhandelbare Instrument ausgehandelt werden. Arten von Übergängen Es gibt zwei Arten von handelbaren Instrumenten:- • General Crossing • Special Crossing • Konto Zahlungsempfänger oder Restriktives Crossing • 'Not Negotiable' Crossing General Crossing General Crossing ist ein Scheck, der zwei parallele Querlinien ohne Worte als ('und Gesellschaft' 'oder & Co.' ) zwischen diesen beiden Zeilen geschrieben, wird es als allgemeine Kreuzung bezeichnet. Im Allgemeinen wird der Name des Bankiers nicht erwähnt. Besondere Überkreuzung Wenn ein Scheck auf seiner Vorderseite einen Zusatz des Namens des Bankiers trägt, entweder mit oder ohne „nicht übertragbar“, gilt dieser Zusatz als Überkreuzung, und der Scheck gilt als auf diesen Bankier übergegangen. Wird ein Scheck besonders gekreuzt, so hat ihn der Bankier, auf den er gezogen wird, nur an den gekreuzten Bankier oder dessen Inkassobevollmächtigten auszuzahlen.Konto-Zahlungsempfänger oder restriktiver Übergang Dieser Übergang kann sowohl im allgemeinen als auch im besonderen Übergang durch Hinzufügen der Worte Konto-Zahlungsempfänger erfolgen. Bei dieser Art der Überfahrt soll der einziehende Bankier den Scheckbetrag nur dem Konto des Zahlungsempfängers gutschreiben. Der Scheck bleibt übertragbar, aber die Haftung des einziehenden Bankiers wird erhöht, falls er den so gekreuzten Scheckerlös einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger gutschreibt und sich die Einlage zugunsten des letzten Zahlungsempfängers als gefälscht erweist. Der einziehende Bankier muss so handeln wie B. einen Bluthund, und stellen Sie beim ursprünglichen Zahlungsempfänger, der auf dem Scheck genannt wurde, ordnungsgemäße Anfragen bezüglich des Titels des letzten Indorsees, bevor Sie einen „Konto-Zahlungsempfänger“-Scheck auf seinem Konto einziehen. Nicht verhandelbare Kreuzung Die Worte "Nicht verhandelbar"kann sowohl zur allgemeinen als auch zur besonderen Kreuzung hinzugefügt werden und eine Kreuzung mit diesen Wörtern wird als nicht übertragbare Kreuzung bezeichnet. Die Wirkung einer solchen Kreuzung besteht darin, dass sie das wichtigste Merkmal einer handelbaren Urkunde beseitigt, dh der Übernehmer eines solchen gekreuzten Schecks kann nicht einen besseren Titel als den des Übertragenden (kann nicht zu gegebener Zeit Inhaber werden) und kann seinem eigenen Erwerber keinen besseren Titel übertragen, obwohl die Urkunde übertragbar bleibtobwohl das Instrument übertragbar bleibtobwohl das Instrument übertragbar bleibt