Ich halte es für angemessen, Ihnen die entstandenen Schäden in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, wie schwerwiegend sie sein mögen. Vor dem Auszug sollten Sie die Wohnung gründlich überprüft und alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt haben, um dem Vermieter gegenüber fair zu sein. Sie können den Vermieter fragen, ob Sie die Restaurierungsarbeiten durchführen oder das Problem mit Ihrem Kautionsgeld regeln lassen möchten.
Ja, sie können dies tun. Es hängt nur davon ab, wo Sie wohnen, Sie sollten alle Regeln befolgen. Sie überprüfen auf jeden Fall den Zustand der Wände. Sind sie beschädigt oder nicht, dann können Sie sie aufladen..
Nein, er kann Ihnen nicht das Malen in Rechnung stellen. Ja, er kann die Kaution nehmen und nicht zurückgeben, die Wohnung ist in sehr schlechtem Zustand