Kann mein Mann mich von seiner Krankenversicherung abziehen, wenn wir noch verheiratet sind und zusammenleben?

3 Antworten


  • Tatsächlich verlangen die meisten Versicherungsgesellschaften, wenn Sie derzeit in seiner Versicherung eingeschrieben sind, eine Sterbe- oder Scheidungsurkunde, bevor sie Angehörige (in diesem Fall den Ehepartner) aus der Versicherung entfernen. Sie haben die rechtliche Verantwortung, die Deckung fortzusetzen, sobald sie gewährt (angemeldet) wurde, und können Sie nicht einfach fallen lassen, weil der Teilnehmer dies "beantragt", wenn Sie derzeit eingeschrieben und berechtigt sind. Im Fall meines Mannes konnte er seinen Ex ohne gültige Scheidungsurkunde nicht aus der Versicherung streichen. Es ist nicht so einfach, wie man denkt, und in vielen Fällen ist es unmöglich, einen Ehepartner aus der Versicherung zu nehmen, wenn man noch verheiratet ist. 
  • Dieses Recht hat er in den meisten Fällen sicherlich.
    Schließlich gibt es kein Gesetz, das den Ehepartner verpflichtet, für seinen Ehepartner eine Krankenversicherung abzuschließen.
  • Ja, er kann. Wollen Sie, dass er das tut, weil Sie selbst eine günstigere Krankenversicherung abschließen können? denn warum sollte er das tun, wenn es nicht etwas ist, was Sie nicht wollten. Als meine Frau an der gleichen Stelle wie ich anfing, zu arbeiten, habe ich sie aus der Versicherung genommen, weil es für uns beide günstiger war, eine eigene individuelle Krankenversicherung zu haben, als den Familientarif zu wählen.

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