Laut dieser Website:
www.dol.gov Überblick über das
Familien- und Krankheitsurlaubsgesetz Die versicherten Arbeitgeber müssen einem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer bis zu
insgesamt 12 Arbeitswochen unbezahlten
Urlaub während eines Zeitraums von 12 Monaten aus einem oder mehreren der folgenden Gründe gewähren
:
- zur Geburt und Pflege des neugeborenen Kindes des Arbeitnehmers;
- zur Vermittlung eines Sohnes oder einer Tochter an den Arbeitnehmer zur Adoption oder Pflegefamilie;
- um ein unmittelbares Familienmitglied (Ehepartner, Kind oder Elternteil) mit einem ernsthaften Gesundheitszustand zu pflegen; oder
- Krankheitsurlaub zu nehmen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines schwerwiegenden Gesundheitszustands arbeitsunfähig ist.