Regan
Sie können verkaufen, aber Sie müssen nicht umziehen. Wenn Ihr Vermieter das Mietobjekt, in dem Sie wohnen, an einen neuen Vermieter verkauft, übernimmt der neue Vermieter das Objekt vorbehaltlich aller bereits bestehenden schriftlichen oder mündlichen Mietverträge. Ihr ursprünglicher Mietvertrag bleibt gültig und endet nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn Ihr Mietvertrag eine Erklärung enthält, dass Ihr Mietvertrag endet (in der Regel mit einer Frist von 30 Tagen), wenn die Immobilie verkauft wird. Solche Klauseln werden manchmal in Mietverträgen von Vermietern aufgenommen, die planen, die Immobilie während der Laufzeit des Mietvertrags zu verkaufen, oder von Immobilienagenturen, die die Immobilie vorübergehend vermieten, bis sie verkauft werden kann. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Sie während der gesamten Mietdauer in der Mietsache bleiben können, sollten Sie keinen Mietvertrag abschließen, der eine Kündigungsklausel für den Fall eines Verkaufs enthält.
Herbst
Ja, das können sie, aber sie müssen auch den Mietvertrag annullieren, den Sie jetzt haben und Sie für den Rest der Miete schadlos halten. Sie müssen Ihnen auch Zeit geben, einen neuen Ort zu finden, Ihnen die Sicherheit zurückgeben, damit Sie sie an einem neuen Ort verwenden können.
Hettie
Wenn er/sie dies im ursprünglichen Mietvertrag festgelegt oder vermerkt hat, kann er/sie Ja, und wenn er/sie dies festgelegt hat, wird er normalerweise darin angeben, dass die neuen Eigentümer beim Verkauf der Immobilie Ihr neuer Vermieter sein werden. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag und sehen Sie nach, ob etwas über den Verkauf der Immobilie mit neuem Eigentum erwähnt wird. Wenn ja, dann kann er/sie das; aber wenn dies nicht im Mietvertrag angegeben ist, den Sie mit Ihrem Vermieter unterzeichnet haben; dann Nein, sie sollen es nicht verkaufen, bevor Ihr Mietvertrag abgelaufen ist.
Dorothea
Ja, das kann er, der Mietvertrag geht auf den neuen Eigentümer über. Stellen Sie nur sicher, dass sie den Zustand Ihrer Wohnung kennen, sonst könnte der neue Eigentümer Sie auf Schadensersatz fordern.
Margarete