Kann ich ins Gefängnis gehen, weil ich vertrieben wurde und die Miete nicht bezahlt habe?

3 Antworten


  • Nein
    Nicht, es sei denn, Sie befinden sich nach dem Gerichtstermin, an dem Sie das Grundstück hätten verlassen sollen, noch auf dem Gelände. Dann können Sie wegen Hausfriedensbruch oder Hausbesetzung verhaftet werden.

    Was möglicherweise passieren wird, ist, dass der Vermieter Sie bei geringfügigen Forderungen einreichen kann, um ein Urteil über die von Ihnen geschuldete Nachmiete zuzüglich etwaiger Schäden an der Immobilie zu erhalten.
  • Ich würde nein sagen, weil ich die Miete nicht alleine bezahle. Sie würden nicht nur deswegen ins Gefängnis gehen, aber wenn Sie bei Ihrem Mietvertrag lügen und behaupten, Sie hätten mehr Geld verdient, als Sie tatsächlich verdienen, wäre das Betrug. Dann könnten Sie dafür ins Gefängnis gehen.

  • Weil ich die Miete nicht alleine bezahle, würde ich nein sagen. Allein dafür würdest du nicht ins Gefängnis gehen. Wenn Sie Ihren Mietvertrag belogen und behaupteten, Sie hätten mehr Geld verdient, als Sie tatsächlich verdienen, wäre das Betrug. Dafür könntest du ins Gefängnis gehen.

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