Kann ich die Schlösser an meiner Tür wechseln?

8 Antworten


  • Der Vermieter muss im Falle von Reparaturen oder Notfällen Zugang zu Ihrer Wohnung haben. Ich würde denken, dass, wenn sie Sie das Schloss wechseln lassen, es ihren Standards entsprechen muss und dass sie auch einen Schlüssel für das neue Schloss haben wollen. Fragen Sie besser Ihren Vermieter, bevor Sie ihn ändern.
  • Mein Vermieter und ich hatten Streit um Miete und Kaution. Sie hat meine Schlösser gewechselt, ohne dass ich es wusste ... Ich kam nachts nach Hause und konnte nicht in meine Wohnung kommen. Ich musste den Schlosser anrufen, um mich reinzulassen. Hatte sie das Recht, mir das anzutun, ohne dass ich es wusste und meine Sachen da waren?
  • Ich denke es kommt auf deinen Vertrag mit dem Vermieter an. Aber in den meisten Fällen können Sie die Schlösser nicht ohne Rücksprache mit dem Vermieter oder der Vermietungsagentur wechseln. Sie können gut werden, wenn Sie dies heimlich tun. Erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrem Vermieter!
  • Ja, Sie können die Schlösser an Ihrer Tür wechseln. Sie müssen sicherstellen, dass der Vermieter dies weiß und für Notfälle einen Ersatzschlüssel aushändigt. Bewahren Sie das alte Schloss einfach auf und legen Sie es für den Auszug in eine Kiste, damit Sie es beim Umzug wieder anbringen können, falls dem Vermieter der neue Stil nicht gefällt
  • Ich habe immer gehört, dass man die Schlösser nicht ohne Zustimmung wechseln kann, weil man das Grundstück nicht besitzt. Die meisten Vermieter werden kein Problem damit haben, aber sie müssen vorher benachrichtigt werden und müssen dem Eigentümer einen Ersatz geben.
  • Müssen Vermieter die Schlösser nach den letzten Mietern wechseln, da sie Drogendealer waren und der neue Mieter befürchtet, dass er möglicherweise noch den Schlüssel zum Haus hat und in der Lage ist, den Besitz der neuen Mieter zu stehlen?
  • Sie können dem Vermieter einfach eine Kopie geben, das ist ein Muss. Überprüfen Sie außerdem Ihren Mietvertrag. Ich kann mir vorstellen, dass das Manipulieren von Schlössern ein Grund für die Räumung wäre. Seien Sie hier vorsichtig
  • NEIN! Definitiv nicht! Ein Mieter darf ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keine Änderungen an einem Mietobjekt vornehmen!

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