Kann eine Mutter mit ihren Kindern ohne Zustimmung der Väter aus dem Staat ausziehen, wenn es keine gerichtliche Verfügung gibt?

1 Antworten


  • Erstens: Machen Sie sich klar, dass die Gerichte nicht prüfen, ob Sie umgezogen sind oder sich der Vater darum kümmert, es sei denn, es wurden besondere Vereinbarungen getroffen. Letztlich werden 98% der Scheidungsklagen von dem einen oder anderen Elternteil eingereicht, NICHT vom Staat.

    Um Ihre Frage zu beantworten, ja, Sie können... Es sei denn:
    Das Scheidungsurteil legt fest, dass sie dies nicht können.
    Oder
    Der Vater bekommt Wind und Akte bei den Gerichten als Härtefall/Verletzung des Besuchsrechts.

    Verstehen Sie etwas anderes: Wenn Sie in einen anderen Staat ziehen und dann rechtliche Schritte gegen den Vater einleiten wollen/müssen, müssen Sie in den ursprünglichen Staat zurückkehren, um wirklich eine Chance zu haben, und dieser Staat kann möglicherweise nicht entscheiden, dass der Vater muss dafür Ihre Kosten tragen.
    Überlegen Sie, wie schwierig es sein könnte, entweder einen Anwalt zu bezahlen, um für Sie zu erscheinen und zu erscheinen, oder dorthin zu gehen, Anzeige zu erstatten (und Prozesskosten zu bezahlen), dafür zu sorgen, dass der Vater zugestellt wird, und dann, wenn der Gerichtstermin kommt, wieder dorthin zu gehen, zu sein vor Gericht (Übernachtung in Hotels?) und dann die Vollstreckung des Urteils veranlassen.

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