Chlo
Informieren Sie sich online über die kalifornischen State Statutes für Räumungsmitteilungsverfahren. Es hängt davon ab, welche Art von Mietvertrag Sie haben (monatlich, unterschrieben, Jahr usw.), die bestimmt, welche Art von Räumungserklärung der Vermieter abgeben muss. Auch die Nichtzahlung der Miete entscheidet darüber, welche Kündigung erforderlich ist. Obwohl ein Feiertag in den meisten Rechtsangelegenheiten rechtlich nicht als Werktag gilt, überprüfen Sie zur Sicherheit Ihre staatlichen Statuten. Viel Glück!
Porter
Nun, rechtlich ist es nicht möglich. Damit eine Kündigung wirksam wird, muss die Kündigung beim Mieter eingehen. Da Sie im Urlaub waren, haben Sie keine Kündigung erhalten, daher ist dies nicht gesetzeskonform.
Loy
Wenn der Vermieter Anstand hätte, würde er es nicht tun. und er muss dir 30 Tage geben, um dich zu räumen, nicht 3 lass ihn dich vor Gericht bringen und den Richter entscheiden lassen, es hört sich so an, als müsste er die Gesetze selbst überprüfen! Viel Glück!!!!
Smaragd
Nein, der Eigentümer muss Ihnen eine 30-tägige Kündigungsfrist mitteilen und die meisten Orte warten bis nach den Feiertagen, da die Richter an den Feiertagen nicht arbeiten
Bennett
JA, eine 3-tägige Kündigungsfrist kann zu JEDER Jahreszeit erfolgen, wenn Sie mit Ihrer Miete in Verzug sind oder gegen Ihren Mietvertrag verstoßen haben und Ihr Vermieter Sie raus will.
Ich habe KEINE Ahnung, woher diese eine Dame (auch fälschlicherweise) die Vorstellung hat, dass nur weil es ein Feiertag ist oder Sie im Urlaub waren und nicht zu Hause waren, um die Nachricht zu erhalten, dass dies nicht zählt. LOL Bitte!!! Alles, was der Vermieter tun muss, ist entweder eine 3-tägige Kündigungsfrist an Ihre Tür zu kleben oder Ihnen ein beglaubigtes Schreiben zuzusenden, in dem dies angegeben ist.
Wenn Sie innerhalb von 3 Tagen nicht zahlen, erwarten Sie, dass der Vermieter das Räumungsverfahren fortsetzt.