Shana
Als Sie die Wohnung gemietet haben, musste der Vermieter sicher eine mündliche Vereinbarung getroffen haben, wenn es keine schriftliche gab. Ja, Sie können verklagt werden und vor allem, wenn er doppelte Quittungen Ihrer Zahlungen hat, aber es hängt alles vom Richter ab, wie der Fall ausfallen würde.
Willard
Hängt vom Bundesland und der Stimmung des Richters ab. Wenn eine mündliche Vereinbarung (der Sie zugestimmt haben, als Sie dort wohnten) vorhanden war, dann ja, ich glaube, sie können.
Einzelgänger
Ich mietete ein Zimmer von meiner Schwester und hatte einen Monat knapp 20 Dollar, dann zog ich aus ... kann sie mich auf 20 Dollar verklagen?