Auf ein
Pfandrecht kann verzichtet werden, wenn die Schuld entweder vollständig beglichen ist oder nach Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Bei unbezahlten Steuerpfandrechten kann der Inhaber des Steuerpfandrechts die sofortige Zahlung verlangen oder die Immobilie in Übereinstimmung mit den örtlichen Pfandrechten in Besitz nehmen. Zum Preis des Steuerpfandrechts können Pfandrechte auch unabhängig vom Wert der Immobilie an einen Drittinvestor versteigert werden.