Michael
Er kann Sie bei Zahlungsverzug räumen. Die Verzugszinsen fallen natürlich nur dann an, wenn Sie in Zahlungsverzug sind. Auch wenn Sie sich verspäten, haben Sie nach dem Räumungsbescheid noch die Möglichkeit, die Miete vollständig zu bezahlen und im Haus zu bleiben. Ihr Vermieter kann Sie so nicht kündigen.
Noah
Technisch kann er das, aber wenn er Anstand hat, wird er Ihnen eine Chance geben, sie zu bezahlen und Ihnen eine zweite Chance zu geben. Und wie gesagt, nach Erhalt der Kündigung haben Sie noch die Möglichkeit, die Gebühr zu zahlen.
Rita