Everett
Vorausgesetzt, er wusste von Ihrer Existenz, kann Ihre Mutter/Ihr Vater auf Unterhaltsrückstände klagen, da sie die finanzielle Notlage erlitten haben ... Nassy* Wenn Sie Hilfe brauchen... rufen Sie
PS Ich bin ein Anwalt, mein Lieber.
Verwahrer
Normalerweise nein. Der Elternteil, dem der Unterhalt des Kindes zusteht, müsste klagen. Das Geld gehört nicht dem Kind, sondern dem sorgeberechtigten Elternteil. Wenn jedoch ein Erwachsener beweisen könnte, dass er als Minderjähriger seinen Lebensunterhalt verdiente, könnte er vielleicht eine Klage einbringen. Interessanter Gedanke. ODER, wenn der sorgeberechtigte Elternteil verstorben ist, könnte das erwachsene Kind möglicherweise wegen des Nachlasses auf den rückständigen Kindesunterhalt klagen.
Brandy
Mit ziemlicher Sicherheit NICHT. Aber es kommt darauf an, wo du wohnst. Wenn Sie sich in den USA befinden, hängt es davon ab, in welchem Staat das Gericht Kindesunterhaltszahlungen angeordnet hat. Sie müssen entweder zu einer juristischen Bibliothek gehen, wenn Sie wissen, wie man eine benutzt, oder den Rat eines Anwalts einholen. Der Anwalt wäre die beste Option. Ich habe noch nie gehört, dass diese Situation erlaubt ist. Der andere Elternteil kann jedoch auch nach dem Auszug des Kindes noch nicht erhaltene Nachzahlungen einklagen. Auch hier hängt es weitgehend vom Staat und dem Richter ab, der den Fall anhört.
Damien
Ich denke, Sie brauchen dafür einen Anwalt, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kindesunterhalt zurückbekommen. Sie können nicht einfach vor Gericht gehen und sagen, dass der andere Elternteil zahlen soll, Sie müssen beweisen können, dass Ihr Kind dieses Geld verdient und warum Sie es beantragen. Hoffe das hilft dir, viel Glück.