Kann ein Elternteil einer 20-jährigen Tochter eine ein- oder dreitägige Räumungsklage erteilen, dass sie gerade getippt und ihre Sachen am selben Tag in die Garage gebracht hat?

1 Antworten


  • In den meisten Staaten müssen die Eltern, wenn ein Kind über 18 Jahre alt ist, keine Räumungsklage erteilen. Die Eltern können die Sachen des "erwachsenen Kindes" auf die Straße bringen, wenn sie möchten. Das Leben zu Hause gilt ab dem 18. Lebensjahr als Privileg. Wenn nun ein Erwachsener „zurück“ bei einem Elternteil einzieht, ist eine Räumungsklage erforderlich. Hier und da gibt es einige Schlupflöcher. Wie ich schon sagte, "in den meisten Staaten" ist es nicht notwendig.

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