Kann der Vermieter für das Wechseln von Schlössern Gebühren erheben, wenn Schlüssel zurückgegeben wurden?

5 Antworten


  • Nein, er kann das nicht einfach willkürlich berechnen. Abzüge von Ihrer Kaution müssen zunächst von beiden Parteien vereinbart werden, und es sei denn, in Ihrem Mietvertrag war dies ausdrücklich vorgesehen.

    Es ist für mich schwieriger, Ratschläge zu geben, da das Gesetz in Großbritannien anders ist als in den USA (z Sie), aber das allgemeine Prinzip ist das gleiche. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich an Ihre Bürgerberatungsstelle wenden.

    Allerdings... Nach meiner Erfahrung tut es mir leid, sagen zu müssen, dass Sie bei solchen Dingen, Vermietern und Kautionen und dieser ganzen schönen Welt wahrscheinlich aus der eigenen Tasche kommen werden. Wie oft ich ohne triftigen Grund Geld verloren habe, nur weil der Vermieter sich geweigert hat, meine Kaution ganz oder teilweise zurückzuzahlen, na ja... Ich könnte wahrscheinlich alle meine Schulden begleichen! Sagen wir es einfach... Im

    Ernst, ich weiß, dass es scheiße ist, aber es kann einfacher sein, es einfach loszulassen, wenn Sie dazu in der Lage sind. Wenn Sie die Schlüssel bereits zurückgegeben haben und das Haus verlassen haben, haben Sie nichts vor sich zu haben ... Obwohl Sie immer in Betracht ziehen könnten, in einem Monat an die Tür zu klopfen und dem neuen Bewohner mitzuteilen, was der Vermieter ist ist wirklich wie!
  • Nun, er hätte nichts von dir verlangen sollen. Der Vermieter ist für Abnutzung verantwortlich, aber Sie haben die Schlösser gewechselt und geben ihm den Schlüssel. Er hat kein Recht, Geld von Ihnen zu verlangen. Es ist illegal und Sie können ihn in diesem Fall verklagen.
  • Nein, sofern in Ihrem Mietvertrag nicht anders angegeben, darf Ihr Vermieter Ihnen bei Schlüsselrückgabe keinen Schlosswechsel in Rechnung stellen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter darüber, und wenn Sie keine Fortschritte machen, können Sie sich an das örtliche Büro von HUD (Wohnen und Stadtentwicklung) wenden, um Ihren Vermieter zu melden und Optionen zu besprechen.  

    Hier ist ein Weblink zum Vermieter-/Mieterrecht (Bundesstatuten und Erklärung): Vermieter- und Mieterrecht und hier ist ein Link zu den Mietgesetzen, Rechten und Informationen nach Bundesstaat (wählen Sie den entsprechenden Bundesstaat aus der Liste): Mietinformationen nach Bundesstaat. Auf dieser Website können Sie auch die Kontaktinformationen für Ihr lokales HUD-Büro finden. Gut informiert zu sein, bevor Sie mit Ihrem Vermieter sprechen, erhöht wahrscheinlich Ihre Erfolgschancen. Viel Glück!
  • Nein, er kann dies nicht verlangen, er kann einen Betrag von der Kaution abziehen, wenn im Mietvertrag vereinbart

  • Ich bin aus einer Wohnung ausgezogen, weil ich meinen Job verloren habe, und jetzt werden mir auf der Kreditauskunft 3 Monate berechnet, weil ich den Schlüssel nicht zurückgegeben habe. Können sie das? Jetzt habe ich Probleme, in ein Haus zu kommen, um es zu mieten. Bitte hilf mir!!!!

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