Nein, sofern in Ihrem Mietvertrag nicht anders angegeben, darf Ihr Vermieter Ihnen bei Schlüsselrückgabe keinen Schlosswechsel in Rechnung stellen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter darüber, und wenn Sie keine Fortschritte machen, können Sie sich an das örtliche Büro von HUD (Wohnen und Stadtentwicklung) wenden, um Ihren Vermieter zu melden und Optionen zu besprechen.
Hier ist ein Weblink zum Vermieter-/Mieterrecht (Bundesstatuten und Erklärung):
Vermieter- und Mieterrecht und hier ist ein Link zu den Mietgesetzen, Rechten und Informationen nach Bundesstaat (wählen Sie den entsprechenden Bundesstaat aus der Liste):
Mietinformationen nach Bundesstaat. Auf dieser Website können Sie auch die Kontaktinformationen für Ihr lokales HUD-Büro finden. Gut informiert zu sein, bevor Sie mit Ihrem Vermieter sprechen, erhöht wahrscheinlich Ihre Erfolgschancen. Viel Glück!