Kann der neue Ehemann meiner Ex-Frau meine Kinder auf die Einkommensteuer einfordern, wenn ich Kindergeld bezahle und sie nicht arbeitet?

4 Antworten


  • Es ist eine einfache Frage des Steuerrechts. Der sorgeberechtigte Elternteil erhält den Abzug. Vor Jahren hätten Sie den Abzug stehlen können, indem Sie nachgewiesen haben, dass Sie mehr als die Hälfte des Unterhalts für das Kind gezahlt haben. Das hat sich geändert. Tatsächlich bekommt ihre Mutter den Abzug bei ihrer Rückkehr. Ihr neuer Ehemann ist mit dabei. Da sie also nicht arbeitet, ist es Einkommensteuer auf seinen Lohn usw. Das wird gesenkt. Na ja, wer hat gesagt, das Steuerrecht sei gerecht. Weitere kostenlose Antworten auf Steuerfragen finden Sie auf meiner Website unter     FreeTax Relief
  • Wenn er also die Kinder als abhängig von seiner Einkommensteuer geltend machen kann, um Anrechnungen und Abzüge zu erhalten, sollte dann sein Einkommen bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden?
  • Auch wenn Sie Kindesunterhalt zahlen, sind die Kinder, die bei Ihrer Ex-Frau und Ihrem jetzigen Ehemann leben, anspruchsberechtigt.
  • Wenn die Kinder sechs Monate oder das ganze Jahr bei ihr leben, kann der Stiefvater die Kinder von seiner Einkommensteuer absetzen. Wenn die Kinder das ganze Jahr bei ihnen leben, unabhängig davon, ob sie nicht arbeitet, kann ihr neuer Ehemann sie legal beanspruchen.

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