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Einkünfte aus Erwerbsunfähigkeit sind steuerfrei. Das Renteneinkommen unterliegt der AMT. Das Erwerbsunfähigkeitseinkommen ist das Einkommen, das eine Person aufgrund der Unfähigkeit zur Ausübung ihrer normalen Tätigkeit erhält, während das Renteneinkommen das Einkommen ist, das dadurch erzielt wird, dass eine Person ein bestimmtes Alter erreicht und die Möglichkeit hat, zu arbeiten oder nicht zu arbeiten oder ein Einkommen in begrenztem Umfang zu erzielen um Ruhegeld aus Quellensteuern und in ihrem Beruf geleistete frühere Leistungen zu erhalten. Beide können der AMT unterliegen, aber in der Regel ist das Erwerbsunfähigkeitseinkommen steuerfrei, sofern keine Bedingungen vorliegen.