Eduardo
Hallo,
wir bauen im Moment, wir hatten drei Verträge unterschrieben, unsere Kopie, die Bauherrenkopie und die Bankenkopie. Wir haben gerade festgestellt, dass der Bauherr unseren Vertrag nicht auf der Rückseite unterschrieben hat . Ich möchte wissen, ob der Vertrag gültig ist? Was kann ich tun? Kann ich die Zahlung aufschieben, bis der Vertrag korrigiert wird? Oder den Vertrag sogar annullieren, wenn wir dieses Problem mit meinem Bauunternehmer nicht lösen können?
Ruthie
Ist der Geschäftsführer nicht Zeichnungsberechtigter, ist der Vertrag nicht korrekt. Auch wenn Sie nicht über die Unterschrift des Geschäftsführers verfügen, sollte dieser im Namen des Unternehmens einen Zeichnungsberechtigten beauftragt haben.