Clemens
Bei fast allen Umweltverschmutzungen sowie anderen externen Gesundheits- und Sicherheitseffekten verlassen sich Regierungen auf direkte behördliche Kontrollen; diese werden oft als soziale Vorschriften bezeichnet. Zum Beispiel reduzierte der Clean Air Act von 1970 die zulässigen Emissionen von drei Hauptschadstoffen um 90 Prozent. 1977 wurden Versorgungsunternehmen aufgefordert, die Schwefelemissionen neuer Anlagen um 90 Prozent zu reduzieren. In einer Reihe von Vorschriften in den letzten Jahrzehnten wurde den Unternehmen gesagt, dass sie ozonabbauende Chemikalien auslaufen müssen. Und so geht es mit der Regulierung.
Es ist zwar möglich, dass die Regulierungsbehörde die Verordnungen zum Umweltschutz so wählt, dass die Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist, in der Praxis ist dies jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Tatsächlich leidet ein Großteil der Kontrolle der Umweltverschmutzung unter umfangreichen Regierungsversagen. Beispielsweise werden Umweltverschmutzungsvorschriften oft ohne Vergleiche von Grenzkosten und Grenznutzen festgelegt, und ohne solche Vergleiche gibt es keine Möglichkeit, das effizienteste Niveau der Schadstoffbegrenzung zu bestimmen. Tatsächlich verbietet das Gesetz für einige Regulierungsprogramme ausdrücklich den Kosten-Nutzen-Vergleich, um Standards zu setzen. Außerdem sind Normen von Natur aus ein sehr stumpfes Werkzeug. Eine effiziente Verringerung der Umweltverschmutzung erfordert, dass die Grenzkosten der Umweltverschmutzung über alle Verschmutzungsquellen hinweg ausgeglichen werden.