Noemi
Zum undichten Dach und den herumlaufenden Mäusen: Wenn der Vermieter nichts dagegen unternimmt, sollten Sie sich zunächst an das Gesundheitsamt wenden.
Efren
Dies ist ein Verstoß gegen den Mietvertrag, wo immer ich war. Ziehen Sie Gerichtsverfahren für geringfügige Forderungen in Betracht und die oben genannten Ratschläge sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Ein klares Anliegen des Gesundheitsamtes!