Nein, Ihr Vermieter kann Ihnen keine Sachen in Rechnung stellen, die nicht Teil Ihres ursprünglichen Vertrages waren.
Weisen Sie zunächst höflich darauf hin, dass diese Dinge in der Vereinbarung enthalten sind und dass Sie keine andere Wahl haben, als ihn vor Gericht zu bringen, wenn er Sie weiterhin anklagt.
Wenn er vernünftig ist, sollte er dann zurücktreten - aber wenn nicht, dann holen Sie sich rechtlichen Rat. Das Gesetz ist auf Ihrer Seite, zeigen Sie Ihrem Rechtsberater einfach den Mietvertrag.
Wenn Sie an Ihrem Wohnort eine Bürgerberatungsstelle haben, ist dies ein guter Ausgangspunkt. Sie müssen sicherstellen, dass Sie ihn legal und ohne Kosten für sich selbst in die Schranken weisen können.
Es ist schrecklich, dass Vermieter denken, sie könnten alles machen, was sie wollen. Mietverträge sind genau das, eine Vereinbarung... und sie können von keiner der Parteien nach Belieben geändert oder ergänzt werden.
So wie es wahrscheinlich Klauseln in Ihrem Vertrag gibt, die Sie daran hindern, sein Eigentum unterzuvermieten, dient die Vereinbarung auch zu Ihrem Schutz. Der Vermieter kann Ihnen keine Sachen in Rechnung stellen, die Teil Ihres Mietvertrages sein sollen.
Ich hoffe, du kriegst das sofort in Ordnung, ihm muss eine Lektion erteilt werden.