Ich vermiete meinen Keller ohne Erlaubnis und der Mieter wird nicht ausziehen oder Miete zahlen. Muss ich das Räumungsverfahren durchlaufen?

2 Antworten


  • Nun, eigentlich, da Sie keinen schriftlichen Vertrag haben und Sie den Keller gesetzlich nicht vermieten durften. Sie müssten es ruhig halten, da Sie es sich nicht leisten können, die Behörden darüber zu informieren. Am besten besprechen Sie das mit dem Mieter und finden einen Weg im gemeinsamen Gespräch. Sie können sein Zeug wegwerfen, aber das ist im Hinblick auf Ihre rechtliche Situation nicht zu empfehlen.
  • Nein, Sie können die Behörden nicht wissen lassen, dass es ohne Vertrag völlig illegal ist

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