Ich stürzte auf einen rissigen Bürgersteig und verletzte mich schwer. Natürlich hätte der Grundstückseigentümer die Sicherheit des Bürgersteigs aufrechterhalten müssen. Er behauptet jedoch, er habe nicht gewusst, dass eine Gefahr besteht. Kann ich ihn trotzdem zur Verantwortung ziehen?

2 Antworten


  • Schwer zu beweisender Fall. Möglicherweise erhalten Sie genug zurück, um die Anwaltskosten zu bezahlen.
  • Wo ich wohne, wenn ich den Gehweg vor meinem Haus reparieren lassen möchte, teilen sich die Stadt und ich die Reparaturkosten und sie kümmern sich um die Logistik. Hier ist ein Konzept des "vernünftigen Mannes" im Spiel - und beinhaltet einige Überlegungen zur "Risikoübernahme" Ihrerseits (falls zutreffend) und wer verantwortlich ist - individuell und einzeln. Anwaltsberatungen sind in der Regel kostenlos.

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