Diese Frage wurde hier schon mal gestellt. Sie müssen uns mitteilen, in welchem Land Sie leben (ich vermute, es ist Großbritannien).
Wenn es ist. Trotz allem, was Sie vielleicht gehört haben (oder in der Daily Mail gelesen haben), wird den Menschen, die sie wirklich brauchen, die Einkommensbeihilfe nicht entzogen. Wenn Ihr Partner Sie gelegentlich besucht und „überbleibt“, ist das nicht relevant.
Wenn Sie tatsächlich zusammenleben (was meiner Meinung nach ein subjektives Urteil ist, das darauf basiert, wer das Essen kauft, die Rechnungen bezahlt und wie viel Zeit Sie zusammen verbringen), dann sind die Behörden weniger geneigt, hilfreich zu sein.
Auch die Tatsache, dass Sie bei Ihren Eltern wohnen und Ihr Partner nur "besucht", ist wahrscheinlich hilfreich für Sie.
Das hängt natürlich davon ab, ob Ihre Worte "Ich bin beim Vater meines Kindes, aber wir wohnen nicht zusammen" ganz richtig sind.