Gibt es einen Standardprozentsatz des Nachlassvermögens, das normalerweise an einen Testamentsvollstrecker für die Abwicklung von Angelegenheiten gezahlt wird?

1 Antworten


  • In den Vereinigten Staaten kann es sein. In der Regel wird dies durch staatliche Gesetze sowie möglicherweise durch bundesstaatliche Vorschriften vorgeschrieben. Der Testamentsvollstrecker kann die Gebühren erlassen oder ermäßigen, er hat jedoch das Recht, den vollen Betrag einzuziehen. Die Gebühr, die der Testamentsvollstrecker erheben kann, entspricht oft dem Betrag, den der Nachlassanwalt verlangen kann; Wenn der Nachlassanwalt und der Testamentsvollstrecker dieselbe Person sind, kann sie das Doppelte berechnen.

    Aus der Hand denke ich, dass der Betrag normalerweise 2-5% des Wertes des Nachlasses beträgt. PLUS STEUER und andere Gebühren, in einigen Fällen.

    In Großbritannien ist die Situation ganz anders. Testamentsvollstrecker dürfen das Privileg der Nachlassverwaltung überhaupt nicht verlangen. Testamentsvollstrecker können jedoch Auslagen geltend machen – etwa wenn sie irgendwohin reisen oder in einem Hotel übernachten müssen, um den Nachlass zu veräußern. Im Vereinigten Königreich gibt es in der Regel auch eine separate Person, die als Nachlassanwältin (Solicitor) fungiert, und sie / er würde nur für ihre Dienste ein Angebot machen (nicht als pauschaler Prozentsatz des Wertes des Nachlasses).

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