Ein Vertrag ohne Gegenleistung ist nicht gültig. Stimmen Sie dieser Aussage zu?

2 Antworten


  • Jawohl. Ein Vertrag ohne Gegenleistung ist KEIN Vertrag. Ich weiß nicht, was Doug meinte. Aber die Realität ist, dass eine oder beide Parteien etwas Wertvolles aufgeben müssen, damit ein Vertrag durchsetzbar ist. Zum Beispiel erzähle ich meinem Freund, dass ich ihm 500 Dollar geben werde. Sie sagen "OK". Später beschließe ich, ihm das Geld nicht zu geben... Das ist kein Vertrag. Damit es ein Vertrag wird, muss mein Freund etwas zu "ihrem Schaden" tun... dh Rücksichtnahme.

    Es kann zu anderen Zeiten komplexer werden, aber das ist das A und O.
  • Absolut! Ein Bestandteil eines Vertrages ist die Gegenleistung und dies ist eine der gesetzlichen Voraussetzungen für einen gültigen Vertrag. Das Fehlen dieses Elements macht den Vertrag von Anfang an ungültig.

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