Darf mein Vermieter mir die Fensterreinigung meiner Wohnung in Rechnung stellen, nachdem ich ausgezogen bin?

3 Antworten


  • Er kann VERSUCHEN, dich anzuklagen, aber ich bezweifle, dass er es einkassieren könnte. Wenn Sie die Wohnung in einem angemessenen Zustand, d. h. sauber und ordentlich, hinterlassen haben, kann er Ihnen nicht viel in Rechnung stellen. Malerarbeiten, Teppichreinigung und Fensterreinigung gehören zur normalen Wartung, und das ist SEINE Aufgabe, nicht Ihre. Nur meine Meinung. Wenn ich ausziehen würde und dann eine Reinigungsgebühr berechnet würde, würde ich diese nicht bezahlen. Wenn er Ihre Kaution jedoch noch hat, kann er diese davon abziehen.
  • Meiner Meinung nach kann er versuchen, Sie in Rechnung zu stellen, aber wenn er Ihre Kaution noch hat, kann er sie davon abziehen.

  • Nein, aber wenn Sie die Wohnung zu diesem Zeitpunkt verlassen und die Fenster nicht sauber sind, übernehmen sie die Verantwortung.

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