Ja, sie haben alle erforderlichen Rechte dazu, müssen Sie jedoch aus Höflichkeitsgründen vor jedem Besuch über Besichtigungen informieren. So haben sie die Möglichkeit, den neuen Mieter über Ihre Habseligkeiten in der Wohnung zu informieren und ob diese wie Möbel und Elektronik zurückgelassen werden oder nicht, damit der neue Mieter die richtigen Vorbereitungen treffen kann.