Darf ein Vermieter die Wohnung vor dem Auszug zeigen?

2 Antworten


  • Ja, sie haben alle erforderlichen Rechte dazu, müssen Sie jedoch aus Höflichkeitsgründen vor jedem Besuch über Besichtigungen informieren. So haben sie die Möglichkeit, den neuen Mieter über Ihre Habseligkeiten in der Wohnung zu informieren und ob diese wie Möbel und Elektronik zurückgelassen werden oder nicht, damit der neue Mieter die richtigen Vorbereitungen treffen kann.

  • Ja absolut! Rechtlicherweise hat der Vermieter das Recht, diesen vor Ihrer Abreise vorzuzeigen, damit er nach Ihrer Abreise jemanden zur Übernahme veranlassen kann. Er muss Sie jedoch zuerst benachrichtigen, dass er es zeigen wird (nicht um Ihre Erlaubnis einzuholen, sondern um Ihnen die Wahl zu geben, ob er anwesend ist oder nicht, wenn er es zeigt).

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