Solange Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kinder nicht gefährdet sind, ist es ratsam, das Elternhaus nicht zu verlassen oder auszuziehen, bis die Scheidungsbedingungen vereinbart sind. Wenn Sie ausziehen und Ihre Kinder bei Ihrem Mann lassen, neigen die Gerichte dazu, dies als Verlassen der Kinder zu sehen. Wenn Ihr Ehemann jedoch nicht in der Lage ist, die Kinder zu erziehen (missbräuchlich, nachlässig, Drogenkonsum oder Kriminalität in der Vergangenheit), können Sie einen Grund dafür haben, die Kinder mitzunehmen. Im Allgemeinen wird ein Scheidungsgericht dem Elternteil das Sorgerecht zusprechen, das am besten für das Wohl des Kindes oder der Kinder sorgen kann. Am besten wenden Sie sich an einen seriösen
Anwalt für Familienrecht, der Ihnen eine auf die spezielle Situation Ihrer Familie zugeschnittene Beratung geben kann.