Sie könnten eine Autopsie durchführen lassen, wenn Sie beabsichtigen, eine Klage einzureichen, jedoch gelten Haustiere als persönliches Eigentum {wie ein Computer}, daher können Ihnen nur die Kosten zuerkannt werden, die Sie für Ihren Hund bezahlt haben {ohne Wertschätzung oder Abwertung} . Es tut mir wirklich sehr leid, mein Lieber. und Ihnen kann auch kein Strafschadenersatz oder Schadenersatz für Schmerzen, Leiden oder seelische Belastungen zugesprochen werden. Ich weiß, es ist scheiße!!! nass